12/16/2024 | Press release | Distributed by Public on 12/16/2024 07:29
So geriet am Freitagabend gegen 18.30 Uhr ein Renault-Fahrer in Preußisch Oldendorf in den Fokus einer Streifenwagenbesatzung. Sowohl aufgrund seiner Fahrweise, als auch bei der anschließenden Verkehrskontrolle auf der Bremer Straße ergaben sich Verdachtsmomente einer Trunkenheitsfahrt. Da ein entsprechender Vortest den Verdacht gegen den 48-Jährigen aus Neuwied (Rheinland-Pfalz) erhärtete, wurde er der Wache zugeführt. Nach Entnahme einer Blutprobe und der Sicherstellung seines Führerscheins konnte er diese wieder verlassen.
Ebenfalls alkoholbedingte Auffälligkeiten zeigte ein Autofahrer wenige Stunde später in Blasheim. Der 44-jährige Mann aus Preußisch Oldendorf war kurz vor Mitternacht auf der Hauptstraße (B 65) in Richtung Lübbecke unterwegs. Weil den Gesetzeshütern die unsichere Fahrweise des Volkswagens ins Auge fiel, stoppten sie den Wagen. Bei der Überprüfung des Fahrers stellten die Polizisten Anzeichen einer möglichen Alkoholisierung fest. Auch ihm wurde anschließend auf der Polizeiwache in Lübbecke eine Blutprobe entnommen. Auf ihn kommt nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu.
Kurz nach Mitternacht, gegen 0.30 Uhr meldeten aufmerksame Zeugen einen anscheinend alkoholisierten Autofahrer. Den Angaben nach sei er ihnen erstmalig auf einem Tankstellengelände an der Berliner Straße in Lübbecke aufgefallen. Während seiner Promillefahrt auf der Bundesstraße in Richtung Espelkamp, lenkte der Fahrzeugführer seinen Ford trotz entgegenkommender Fahrzeuge regelmäßig in den Gegenverkehr. Zudem soll der 44-jährige Mann aus Espelkamp eine Rotlicht zeigende Ampel missachtet und mehrfach die Geschwindigkeit überschritten haben. Noch vor Eintreffen der Streifenwagenbesatzung stoppte der Ford-Fahrer seinen Wagen im Einmündungsbereich der Hollenstraße im Ortsteil Gestringen. Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich den Einsatzkräften die Alkoholisierung des Mannes, sodass auch ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Einen Führerschein konnte der Fahrer nicht aushändigen. Die Abfrage in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass er diesen schon Wochen zuvor abgeben musste. Auch auf den Espelkamper kommt nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung zu.