European Parliament

10/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/25/2024 07:21

Hinweise für die Medien: Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder

Hier erhalten Sie Informationen über die Bestätigungsanhörungen der designierten Kommissionsmitglieder, die vom 4. bis 12. November stattfinden sollen.

Den detaillierten Zeitplan der Bestätigungsanhörungen finden Sie hier. Die schriftlichen Anfragen der einzelnen Ausschüsse und die Antworten der designierten Kommissionsmitglieder finden Sie hier.

Sitzungs

Die Anhörungen finden in den Sälen 2Q2 und 4Q2 im ANTALL-Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel statt. Es werden jeweils zwei Anhörungen gleichzeitig abgehalten (maximal sechs Anhörungen pro Tag).

Die letzte Reihe in den Sälen ist für die Medien reserviert. Sitzplätze können jedoch nicht reserviert werden - hier gilt, dass diejenigen Plätze erhalten, die zuerst eintreffen. Medienschaffenden wird dringend empfohlen, rechtzeitig anzukommen, da nach Beginn der Anhörung nicht garantiert werden kann, dass es noch Plätze gibt. Wer den Saal vor dem Ende der Anhörung verlassen möchte, wird gebeten, den Hinterausgang zu nehmen und dabei leise zu sein.

Mediendienste und Webstreaming

Der Pressedienst des Parlaments erinnert jeden Morgen im Rahmen von EP Today an die Anhörungen, die an dem jeweiligen Tag stattfinden. Nach jeder Anhörung stellt er eine kurze zusammenfassende Pressemitteilung bereit.

Alle Anhörungen sind öffentlich und können live mitverfolgt werden. Sie können sie sich über den Webstream des Parlaments ansehen und über EbS/EbS+.

Das Multimediazentrum des Parlaments stellt Videos in HD-Qualität, hochauflösende Fotos und Illustrationsmaterial bereit - zu allen Anhörungen und zu den einzelnen designierten Kommissaren bzw. Kommissarinnen.

Videos in HD-Qualität können innerhalb von 30 Minuten nach Beginn der Anhörungen (Live-Wiederholungen) heruntergeladen werden, und eine Auswahl hochwertiger Fotos steht zum Herunterladen bereit.

Auf der Karamanlis-Verbindungsbrücke steht ein Medienarbeitsbereich zur Verfügung, von dem aus Sie mit ihrer eigenen Ausrüstung live senden können. Wenn Sie einen Platz möchten, müssen Sie dies per Mail an [email protected] beantragen.

Es gibt einen Bereich für Kamerateams und Fotografinnen und Fotografen im hinteren Teil jedes Saales, in dem ein Live-Übertragungssignal verfügbar ist.

Akkreditierung und Zugang

Für die Anhörungen ist keine besondere Akkreditierung notwendig. Wer einen interinstitutionellen Presseausweis oder eine vom Parlament ausgestellte Jahres-Presseakkreditierung besitzt, hat wie gewohnt Zugang zu den Gebäuden des Parlaments.

Der Eingang des ANTALL-Gebäudes, in dem die Anhörungen stattfinden, ist bis 22:30 Uhr geöffnet. Der Haupteingang des Parlaments in der Rue Wiertz ist ebenso rund um die Uhr geöffnet wie das Parkhaus, in dem mehrere Plätze für Medienschaffende reserviert sind, die mit dem Auto anreisen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Parkplatz über die IZIX-App reservieren müssen.

Die Cafeteria im ANTALL-Gebäude ist von Montag, den 4. November, bis Mittwoch, den 6. November, und am Dienstag, den 12. November, von 8.00 bis 22.30 Uhr für Erfrischungen geöffnet. Am Donnerstag, dem 7. November, ist die Cafeteria von 8.00 bis 18.30 Uhr geöffnet. Die Bar im SPINELLI-Gebäude ist bis 00.00 Uhr geöffnet (von Montag, 4. November, bis Mittwoch, 6. November, und am Dienstag, 12. November).

Den besten Zugang zu den Anhörungen haben Sie, wenn Sie das Parlament durch den Eingang des ANTALL-Gebäudes betreten. Von dort aus gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Sitzungssälen. Alternativ ist der Eingang des Parlaments für die Presse bzw. für Besucherinnen und Besucher im SPAAK-Gebäude die ganze Woche über geöffnet.

Wer keine Akkreditierung hat, muss auf der Registrierungswebsite des Parlaments eine Kurzzeit-Akkreditierung beantragen und diese bei der Medienakkreditierungsstelle im Akkreditierungszentrum (Altiero-Spinelli-Gebäude, Esplanade Solidarność, 01F035) abholen.

Öffnungszeiten der Akkreditierungsstelle während der Anhörungen:

Montag, 4. November - Donnerstag, 7. November, 8:00-20:00 Uhr

Freitag, 8. November, 8:30-13 Uhr

Montag, 11. November: 8:30-17:45 Uhr

Dienstag, 12. November: 8:00-20:00 Uhr

Ablauf der Anhörungen

Jede Bestätigungsanhörung dauert drei Stunden. Zunächst gibt das designierte Kommissionsmitglied eine 15-minütige einleitende Erklärung ab. Anschließend stellen die Abgeordneten ihre Fragen. Jede Fraktion teilt die ihr zustehende Zeit unter ihren Mitgliedern auf, die an der Anhörung teilnehmen. Das designierte Kommissionsmitglied hat für die Antwort doppelt so lange Zeit, wie für die Frage zur Verfügung steht. Vor dem Ende der Bestätigungsanhörung können die designierten Kommissionsmitglieder eine kurze Abschlusserklärung abgeben.

Je nach Ressort kann ein designiertes Kommissionsmitglied von einem Ausschuss oder von mehreren Ausschüssen, die zusammen arbeiten (zuständige Ausschüsse), bewertet werden. Andere Ausschüsse können zur Teilnahme an einer Anhörung eingeladen werden, d. h. sie können mündliche Anfragen beisteuern. Die endgültige Bewertung der Kandidatinnen oder Kandidaten nehmen jedoch die Koordinatoren des zuständigen Ausschusses bzw. der zuständigen Ausschüsse vor.

Bewertung der Anhörungen

Die Vorsitzenden und die Fraktionsvertreterinnen und -vertreter (Koordinatoren) der jeweiligen Ausschüsse bewerten unmittelbar nach den Anhörungen gemeinsam, ob die designierten Kommissionsmitglieder sowohl für die Mitgliedschaft im Kollegium als auch für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen besonderen Aufgaben geeignet sind.

Innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Bewertung übermitteln die Koordinatoren ein vertrauliches Empfehlungsschreiben, das von der Konferenz der Ausschussvorsitze geprüft und anschließend an die Konferenz der Präsidenten weitergeleitet wird.

Die Ausschusskoordinatoren können sich darauf einigen, der Ernennung eines designierten Kommissionsmitglieds zuzustimmen (oder sie abzulehnen). Bei Meinungsverschiedenheiten ist die Unterstützung von Koordinatoren erforderlich, die mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder vertreten.

Gelingt es den Koordinatoren nicht, eine Zweidrittelmehrheit für (oder gegen) die Ernennung einer Kandidatin oder eines Kandidaten zu gewinnen, können sie im Rahmen weiterer schriftlicher Anfragen zusätzliche Informationen anfordern bzw. die Bestätigungsanhörung (mit Zustimmung der Konferenz der Präsidenten) für anderthalb Stunden wiederaufnehmen, um offene Fragen zu klären. Einigen sich die Koordinatoren nicht mit einfacher Mehrheit auf einen dieser Schritte, beruft der Vorsitz eine Ausschusssitzung ein, bei der unter Ausschluss der Öffentlichkeit in geheimer Abstimmung über die Ernennung der Kandidatin oder des Kandidaten abgestimmt wird. Hierbei ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

Nach möglichen weiteren schriftlichen Anfragen bzw. der Wiederaufnahme der Bestätigungsanhörung billigen die Koordinatoren die Ernennung des designierten Kommissionsmitglieds entweder mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln, oder - wenn sie dies nicht tun - der Vorsitz beruft eine Ausschusssitzung ein und hält eine geheime Abstimmung über die Eignung der Kandidatin oder des Kandidaten ab, bei der nur die einfache Mehrheit erforderlich ist, um die Genehmigung der Ernennung zu empfehlen.

Ergebnis und Abschluss aller Anhörungen

Sobald alle Anhörungen abgeschlossen sind, bewertet die Konferenz der Ausschussvorsitze die Ergebnisse aller Anhörungen und leitet ihre Schlussfolgerungen an die Konferenz der Präsidenten weiter. Nachdem die Konferenz der Präsidenten die Bewertungsschreiben der zuständigen Ausschüsse und die Empfehlung der Konferenz der Ausschussvorsitze geprüft hat, nimmt sie die Abschlussbewertung vor und erklärt die Anhörungen am 21. November für abgeschlossen. Sobald die Konferenz der Präsidenten alle Anhörungen für abgeschlossen erklärt, werden die Bewertungsschreiben veröffentlicht.

Nächste Schritte - Wahl der Kommission im Plenum

Nach Abschluss der Anhörungen stellt die designierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das gesamte Kollegium der Kommissionsmitglieder und das Programm der neuen Kommission im Plenum vor. Anschließend daran gibt es eine Aussprache mit dem Parlament. Jede Fraktion oder mindestens ein Zwanzigstel der Mitglieder des Europäischen Parlaments (niedriger Schwellenwert) kann einen Entschließungsantrag einreichen.

Die gesamte Kommission benötigt die Zustimmung des Parlaments. Erforderlich dafür ist die Mehrheit der in namentlicher Abstimmung abgegebenen Stimmen. Zurzeit ist vorgesehen, dass diese Abstimmung bei der Plenartagung vom 25. bis zum 28. November in Straßburg stattfindet.

Hat die neue Kommission die Zustimmung des Parlaments erhalten, sollte sie vom Rat mit qualifizierter Mehrheit offiziell ernannt werden.

Kontakt: