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Federal Department of Foreign Affairs of the Swiss Confederation

11/20/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/20/2024 08:33

Bundesrat setzt auf Staatsvertrag mit der Ukraine

Das WBF soll bis Ende Februar 2025 ein Mandat für Verhandlungen mit der Ukraine über einen Staatsvertrag betreffend des Einbezugs der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau der Ukraine ausarbeiten. Dies hat der Bundesrat am 20. November 2024 entschieden.

Am 26. Juni 2024 hatte der Bundesrat unter anderem entschieden, dass für den Einbezug des Schweizer Privatsektors beim Wiederaufbau der Ukraine in den kommenden vier Jahren 500 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden sollen. Dabei geht es vor allem um Finanzhilfen für die Ukraine für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen, die von Schweizer Firmen angeboten werden.

Für die langfristige und systematische Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen, die aktuell nicht in der Ukraine vertreten sind, braucht es eine neue rechtliche Grundlage. Diese rechtliche Grundlage soll gemäss Bundesrat ein referendumsfähiger, zeitlich befristeter Staatsvertrag bilden. Ein gemeinsam mit der Ukraine ausgearbeiteter Staatsvertrag bildet die partnerschaftliche Basis für die Unterstützungsmassnahmen der Schweiz, gemäss den Prinzipien von Lugano. Diese waren an der Ukraine Recovery Conference (URC) am 5. Juli 2022 in Lugano verabschiedet worden.

Die Ukraine ist bereits mit diesem Ansatz vertraut, da sie dieses Jahr mit Frankreich einen ähnlichen Staatsvertrag abgeschlossen hat. In einem gemeinsam mit der Ukraine ausgearbeiteten Staatsvertrag können alle Modalitäten klar geregelt werden. Ein Staatsvertrag schafft eine zeitlich und geographisch klar begrenzte Lösung und unterstreicht den Sondercharakter im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau in der Ukraine.

Die Massnahmen zur systematischen Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen werden Teil des Schweizer Länderprogrammes mit der Ukraine 2025-2028 sein, in dem die unterschiedlichen Instrumente der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz zum Tragen kommen. So kann die Schweiz die Ukraine bei der Bewältigung unterschiedlicher Herausforderungen unterstützen und auf verschiedene Bedürfnisse reagieren.

Gleichentags beschloss der Bundesrat, die Ablehnung zweier Motionen der aussenpolitischen Kommissionen zu beantragen. Diese wollen den Bundesrat beauftragen, für die Ukraine-Hilfe dem Parlament eine Rechtsgrundlage zu unterbreiten, die auf einem Gesetz basiert.

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