Council of Europe

11/14/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/14/2024 04:36

Umsetzung von EGMR-Urteilen: Neues Informationsblatt zum Missbrauch der Staatsgewalt

Der Europarat hat ein neues Informationsblatt über die Änderungen veröffentlicht, welche die Mitgliedsstaaten eingeführt haben, nachdem der Europäische Gerichtshof für MenschenrechteVerstöße gegen Artikel 18 der Menschenrechtskonvention festgestellt hat.

Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet wie folgt:

Die nach dieser Konvention zulässigen Einschränkungen der genannten Rechte und Freiheiten dürfen nur zu den vorgesehenen Zwecken erfolgen.

Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Staaten die Grundrechte und -freiheiten der Menschen nur aus den in der Konvention genannten Gründen einschränken dürfen. So kann z. B. jemand ins Gefängnis kommen, weil er ein Verbrechen begangen hat, aber nicht, weil die Regierung mit ihm nicht einverstanden ist. Dies trägt dazu bei, den Missbrauch von staatlicher Macht zu verhindern.

Beschwerdeführende vor dem Gerichtshof berufen sich nur selten auf Artikel 18 und der Gerichtshof stellt noch seltener Verstöße gegen diesen Artikel fest. Bisher hat der Gerichtshof bei insgesamt mehr als 26.000 Urteilen zu Verstößen in nur 27 Fällen eine Verletzung von Artikel 18 festgestellt.

Sowohl der Gerichtshof als auch das Ministerkomitee des Europarates, das die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs durch die Mitgliedsstaaten überwacht, nehmen Verstöße gegen Artikel 18 sehr ernst.

Das Ministerkomitee hat nur zweimal ein Verfahren gegen einen Mitgliedsstaat wegen Nichtumsetzung eines Urteils des Gerichtshofs eingeleitet: In beiden Fällen handelte es sich um Verstöße gegen Artikel 18.

Trotz der Komplexität dieser Verfahren haben die Mitgliedsstaaten im Anschluss an Urteile gemäß Artikel 18 positive Schritte unternommen. Dabei ging es sowohl darum, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, als auch Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen.

So wurden in der Fallgruppe Mammadli gegen Aserbaidschan entweder die Verurteilungen mehrerer Beschwerdeführenden aufgehoben oder sie erhielten von den nationalen Behörden - zusätzlich zu dem vom Europäischen Gerichtshof zugesprochenen Schadenersatz - eine Entschädigung, nachdem ein Verstoß gegen Artikel 18 festgestellt wurde. Es wurden auch wichtige Änderungen vorgenommen, um die Rolle und die Unabhängigkeit der Justiz in Aserbaidschan zu stärken, auch wenn noch weiterer Handlungsbedarf besteht, bevor diese Fälle vollständig abgeschlossen werden können.

Neben der Begnadigung oder dem Freispruch von Personen, die direkt von Verstößen gegen Artikel 18 betroffen waren, sind als weitere Beispiele für Fortschritte die Änderungen bei der Staatsanwaltschaft im Anschluss an das Urteil im Fall Cebotari gegen die Republik Moldau und die laufenden Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter- und Staatsanwaltschaft im Anschluss an die Urteile in den Fällen Luzenko und Timoschenko gegen die Ukraine zu nennen.v

Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

Abteilung für die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EN]

Thematische Informationsblätter zur Umsetzung von Urteilen des EGMR [EN]