DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

11/05/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/05/2024 03:16

DAV-Depesche Nr. 44/24

Anwalts­praxis

BGH mahnt: Anwälte müssen digitale Fristen­ka­lender selbst kontrol­lieren!

Elektro­nische Fristen­ka­lender sind nützlich, aber nicht fehlerfrei. Der BGH unterstreicht in einer aktuellen Leitsatz­ent­scheidung die Notwen­digkeit der Kontrolle durch Anwalt oder Anwältin. Im Anwaltsblatt erfahren Sie Einzel­heiten.

Information

Bericht aus Berlin: Kopflos in die Gesichts­er­kennung

Ohne zu wissen, wie es rechts­sicher funktio­nieren soll, wollte die Bundes­re­gierung den biometrischen Abgleich mit Fotos im Internet einführen. Sie könne froh sein, dass der Bundesrat das "Gesetz zur Verbes­serung der Terroris­mus­be­kämpfung", das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen "Sicher­heits­pakets" ist, blockiert hat, kommentiert Dr. Christian Rath, rechts­po­li­tischer Korrespondent u. a. der taz und des Redakti­ons­netzwerks Deutschland (RND), im Bericht aus Berlin für das Anwaltsblatt.

Rechts­politik

DAV fordert Änderungen beim Anpassungs­gesetz an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)

Der DAV vertritt in seiner Stellungnahme zum GEAS-Anpassungs­gesetz die Meinung, dass die Vorschläge zum Rechts­schutz­system, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, verbessert werden müssen.

Er lehnt die für eine Einschränkung der Bewegungs­freiheit und für die Haft vorgesehenen Regelungen ab: Der Zugang zum Recht darf durch keine Maßnahmen beschränkt werden. Die Pflicht, in Abschie­bungs­haft­ver­fahren einen fachkundigen Rechts­anwalt zu bestellen, muss für alle Haftver­fahren nach asyl- oder auslän­der­recht­lichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minder­jährige sollte generell untersagt werden.

Information

Veranstaltung mit dem Deutschen Institut für Menschen­rechte am 20.11. zum Thema "Terroris­mus­be­kämpfung in den Grenzen des Rechts­staats"

Der Deutsche Anwalt­verein und das Deutsche Institut für Menschen­rechte laden am 20.11.2024 zu einem öffent­lichen Fachge­spräch "Terroris­mus­be­kämpfung in den Grenzen des Rechtstaats" im DAV-Haus in Berlin ein. Die Veranstaltung will sich damit befassen, ob angesichts der erheblichen Eingriffe in Grund- und Menschen­rechte die seit 2017 verabschiedeten Instrumente und nun geplanten Vorhaben zur Prävention künftiger Anschläge geeignet und rechts­staatlich vertretbar sind. Das vollständige Programm finden Sie hier. Die Teilnahme ist kostenlos, wir bitten um Anmeldung bis zum 15.11.2024.

Information

UIA-Roadshow am 25. Nov. 2024 in Stuttgart: Anwalts­fehler - und: Commercial Court

Die Roadshow der Union Interna­tionale des Avocats (UIA) zum Thema: Anwalts­fehler - und wie man sie vermeiden kann" geht weiter: sie findet am 25. Nov. 2024, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr in Stuttgart statt - dort mit einem Zusatz­vortrag zum Commercial Court. Koopera­ti­ons­partner sind u.a. der DAV und der DAV Stuttgart. Hier können Sie die deutsch­spra­chigen Kolleginnen und Kollegen der UIA kennen­lernen und sich vernetzen, zum Programm mit Anmeldelink. Zum Hintergrund: Die UIA wurde 1927 im Rahmen der Gründung des Völker­bundes gegründet und vertritt durch ihre Einzel- und Kollek­tiv­mit­glieder (u. a. BRAK und DAV) in mehr als 110 Ländern fast 1 Mio. Anwältinnen und Anwälte.

Rechts­politik

DAV-Stellungnahme zum Anleger­schutz­ver­bes­se­rungs­gesetz

Der DAVbegrüßt die im Referen­ten­entwurf eines Anleger­schutz­ver­bes­se­rungs­ge­setzes enthaltenen Regelungen grundsätzlich, unterbreitet gleichwohl Änderungs- und bzw. Ergänzungs­vor­schläge. Er regt u.a. an, das Ermessen der BaFin ("so kann sie") zur Veröffent­lichung der Eröffnung eines Prüfver­fahrens einer Produkt­in­ter­vention in eine Verpflichtung ("so hat sie") zu ändern. Der DAV befürwortet die Löschung der Ausnahme des begrenzten Personen­kreises in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, regt jedoch an, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die Voraus­setzung von 20 Anteilen an der Vermögens­anlage in der Vorschrift zu belassen (DAV-Stellungnahme Nr. 78/24).

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 484 Medien­be­richten auf - einen großen Anteil hatte dieses Mal wieder die jährliche Blitzer­umfrage der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht.

Die Leipziger Volkszeitung (Print/Abo) berichtet über die Pläne des sächsischen Justiz­mi­nis­teriums, den rechts­extremen ehemaligen Richters Jens Maier aus dem Dienst­ver­hältnis zu entlassen - was auch den Anspruch auf Ruhestands­bezüge betreffen würde. Der DAV begrüßt, "dass die Bedingung der Verfas­sungstreue auch für emeritierte Richter durchgesetzt werden soll". Das besondere Dienst­ver­hältnis von Beamten, Soldaten und der Richter­schaft ende nicht mit dem Ruhestand. "Jens Maier hat diese Pflicht nicht erfüllt und dem Ansehen der deutschen Justiz mit seinen extremis­tischen und würdelosen Aussagen Schaden zugefügt", so Hauptge­schäfts­führerin Dr. Sylvia Ruge. "Verfas­sungs­feinde sind im Staats­dienst deplatziert und der Freistaat Sachsen tut gut daran, sie aus dem Dienst zu entfernen."

Nach den Plänen des BMJ soll das Berufsrecht besser strukturiert und verständ­licher formuliert werden, wie LTO berichtet. Der Deutsche Anwalt­verein begrüßt, dass das "unklare Sankti­ons­system" der BRAO überar­beitet werden soll. Schon 2022 hatte der DAV in seiner Stellungnahme zur "missbil­li­genden Belehrung" angeregt, das gesamte System der Aufsicht auf den Prüfstand zu stellen, nicht lediglich einzelne Aspekte. Diese Umsetzung wie auch die Prakti­ka­bilität der weiteren geplanten Überar­bei­tungen bedürfen nun einer näheren Prüfung.

In einem TV-Beitrag für ARD Brisant (ab Minute 1:10) erläutert Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Famili­enrecht, dass es keine allgemein­gültige Regel gibt, ab welchem Alter Kinder für wie lange allein zu Hause bleiben dürfen. Eltern müssten dies vielmehr im Rahmen ihrer Aufsichts­pflicht anhand des Entwick­lungs­standes des Kindes entscheiden.

Die CSU will das Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen, wie Tagesschau.de berichtet. Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrati­onsrecht, betont die "hohe symbolische Bedeutung" von Artikel 16a: Die Einführung dieses Grundrechts 1949 sei eine Konsequenz aus den Verbrechen der National­so­zia­listen gewesen - des Holocausts, der rassis­tischen und politischen Verfol­gungen. Dass sich Söder insbesondere an den Gerichts­ver­fahren stoße, die durch das Asylgrundrecht angestoßen würden, offenbare ein "sehr bedenkens­wertes Rechts­staats­ver­ständnis

In diesem Jahr ist Hamburg wieder Spitzen­reiter bei den Blitzer-Einnahmen. Über die bundesweite Umfrage der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht berichtet unter anderem ntv.de (über dpa). Auffällig ist, dass immer weniger Gemeinden einer Veröffent­lichung zustimmen: "Der Rückgang der Beteiligung am 'Goldenen Blitzer' spricht Bände", Daniela Mielchen vom Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft. "Während viele Städte Autofahrer zunehmend zur Kasse bitten, wird es offenbar immer unbequemer, offenzulegen, wie hoch diese Einnahmen tatsächlich sind." Auch der NDR berichtet im Hamburg Journal (ab Minute 6:27).