Ministry of Labour and Social Affairs of the Federal Republic of Germany

10/08/2024 | Press release | Archived content

12. Verordnung zur Änderung der Bürgergeld-Verordnung

Sozialversicherung

12. Verordnung zur Änderung der Bürgergeld-Verordnung

Mit der Änderung der Bürgergeld-Verordnung wird eine Klarstellung in Bezug auf die Freistellung des sogenannten Sterbevierteljahresbonus der Rentenversicherung für Hinterbliebene beim Bürgergeld vorgenommen. Gleichzeitig werden zeitlich befristete und inzwischen durch Zeitablauf gegenstandslos gewordene Regelungen gestrichen (befristete Übergangsregelung zur Sicherstellung der Nichtanrechnung von Einnahmen von Schüler-Ferienjobs, Corona-Hilfen) sowie redaktionelle Änderungen in Folge des Inkrafttretens des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) vorgenommen.

Umsetzungsstand

Inkrafttreten

26. August 2024

Die Verordnung ist in Kraft getreten.

Abschluss der Verordnung

20. August 2024

Referentenentwurf

26. Juli 2024

Weitere Informationen

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