Kanton St. Gallen

10/23/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/23/2024 00:30

Niederlassungsfreiheit von Flüchtlingen eingrenzen

Der Kantonsrat will, dass die Gemeinden Sozialhilfe für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in Form von Wohnraum ausrichten können. Damit verbunden ist eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit der betroffenen Personen. Die Regierung hat mit einem Nachtrag zum Sozialhilfegesetz den Auftrag des Kantonsrates erfüllt. Sie beurteilt die Regelung aber als völkerrechtswidrig und beantragt deshalb Nichteintreten auf die Gesetzesvorlage. Nun startet die Vernehmlassung.

Im Jahr 2021 beauftragte der Kantonsrat die Regierung damit, das Sozialhilfegesetz zu ergänzen. Neu sollen Gemeinden Sozialhilfebeiträge für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in Form von Wohnraum ausrichten können. Begründet wurde die Motion damit, dass es durch die Niederlassungsfreiheit der Personen aus dem Asylbereich zu Konzentrationen bestimmter Bevölkerungsgruppen in einzelnen Gemeinden komme. Das erschwere die Integrationsbemühungen der Gemeinden erheblich.

Rechtsgutachten der Universität Freiburg

Die Regierung beantragte bereits bei der Beratung der Motion Nichteintreten. Sie beurteilte die Regelung als völkerrechtswidrig. Der Kantonsrat überwies die Motion dennoch. Die Regierung liess anschliessend ein Rechtsgutachten bei der Universität Freiburg erstellen. Das Rechtsgutachten beurteilt die gewünschte Umsetzung ebenfalls als einen Verstoss gegen Völkerrecht - geht jedoch noch weiter und sagt, sie verstosse auch gegen Bundesrecht.

Da die Regierung eine überwiesene Motion mit einer Botschaft und einem Gesetzesentwurf beantworten muss, legt sie nun einen Nachtrag zum Sozialhilfegesetz vor. Sie beantragt dem Kantonsrat aber Nichteintreten.

Vernehmlassung eröffnet

Die Regierung anerkennt zwar, dass die Herausforderungen der Gemeinden bei der Integration der zugezogenen Bevölkerung gross sind. Sie ist aber der Meinung, dass die Gemeinden mit den bestehenden Instrumenten hinreichend entlastet werden. Dazu gehören insbesondere der soziodemografische Sonderlastenausgleich als Instrument des vom Kanton finanzierten innerkantonalen Finanzausgleichs wie auch die vom Bund je Person ausgerichteten Global- und Integrationspauschalen für entsprechende Aufwendungen. Mit der jährlichen Integrationspauschale finanziert der Bund in den ersten Jahren die Ausgaben der Kantone für die Integration. Mit den Globalpauschalen vergütet der Bund die Aufwände der Kantone aus der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge.

Die Regierung startet nun die Vernehmlassung zur Vorlage. Interessierte Personen können sich zur vorgesehenen Regelung äussern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Januar 2025.