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11/27/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/27/2024 05:39

Neue Regeln für Integrationskurse sollen Integration beschleunigen / Finanzierung der Kurse bleibt …

Neue Regeln für Integrationskurse sollen Integration beschleunigen / Finanzierung der Kurse bleibt gesichert

Typ: Pressemitteilung , Datum: 27.11.2024

Bundesregierung beschließt neue Integrationskursverordnung

Quelle: BMI

Das Bundeskabinett hat heute eine neue Integrationskursverordnung beschlossen, die das System der Kurse effektiver und effizienter machen wird. Die Bundesregierung wird die Integrationskurse auch im Jahr 2025 fortführen und erforderlichenfalls die notwendigen finanziellen Bedarfe auch während einer vorläufigen Haushaltsführung decken. Dies haben Bundesinnenministerin Faeser und Bundesfinanzminister Kukies verabredet.

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und Orientierungskurs und umfasst in der Regel 700 Unterrichtseinheiten. Hier lernen Zugewanderte die deutsche Sprache und ihnen werden Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur sowie die in Deutschland zentralen Werte vermittelt, wie Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Integration ist eine zentrale Zukunftsaufgabe für unser Land. Die zügige und erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns nach Deutschland gekommen sind, ist nicht nur für die zu uns Gekommenen von zentraler Bedeutung, sondern für die gesamte Gesellschaft. Es ist für jede und jeden in unserem Land wichtig, unsere Werte und unsere Sprache von Anfang an zu vermitteln.

Mit der heute beschlossenen neuen Verordnung gehen wir stärker auf individuelle Lernvoraussetzungen und den individuellen Lernfortschritt ein. So machen wir die Kurse passgenauer und effektiver. Wir wollen damit Integrationsprozesse weiter beschleunigen. Außerdem haben wir in der Bundesregierung verabredet, die Finanzierung auch während einer vorläufigen Haushaltsführung sicherzustellen. Damit werden die Integrationskurse weiter finanziell gesichert sein."

Zu mehr Effizienz und Effektivität im Integrationskurssystem trägt die geänderte Integrationskursverordnung bei, die heute vom Kabinett verabschiedet wurde. Die Kursarten im Integrationskurs werden künftig stärker auf die individuellen Lernvoraussetzungen ausgerichtet, durch ein kompakteres Kursartenangebot, das noch konsequenter die Bildungsvoraussetzungen berücksichtigt und den Fokus auf den Lernfortschritt (langsam, durchschnittlich oder schnell) legt. Die passgenaue Einstufung in diese Kurse erfolgt mittels eines Einstufungstests, durch den sich auch erkennen lässt, wer aufgrund bereits bestehender Sprachkenntnisse in ein höheres Kursmodul eingestuft werden und den Kurs dadurch schneller abschließen kann. Dies wird insgesamt zu effizienteren Kursverläufen beitragen. Dadurch werden Integrationsprozesse weiter beschleunigt.

Die Möglichkeit zur Wiederholung des Sprachkurses in einem bestimmten Umfang ist künftig nur bei bestimmtem Kursarten wie dem Alphabetisierungskurs vorgesehen. Weiterer Spracherwerb ist, auch berufsbegleitend, u.a. im Gesamtprogramm Sprache durch Berufssprachkurse oder durch Selbstlernformate möglich. Verschiedene weitere Maßnahmen werden zudem zum Bürokratieabbau und zu einem wirtschaftlicheren Kurssystem beitragen. Das Integrationskurssystem wird dadurch auch bei weiterhin hohen Zugangszahlen zukunftssicher aufgestellt.

Seit 2022 sind die Teilnehmendenzahlen bei den Integrationskursen ständig gestiegen, jeweils über 300.000 Personen haben pro Jahr mit den Kursen neu begonnen. Nach dem Rekord aus dem Jahr 2023 mit 363.000 Teilnehmenden (2022: 340.000) haben in diesem Jahr bereits mehr als 325.000 (Stand: 24.11.2024) Menschen einen Integrationskurs neu begonnen.

Die OECD bestätigt in ihrem Bericht "Stand der Integration von Eingewanderten - Deutschland 2024", dass mehr als die Hälfte der Eingewanderten im Erwerbsalter an einem Sprachkurs teilgenommen hat. Das ist einer der höchsten Werte in den europäischen OECD-Ländern.

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